
Datenschutz & DSGVO bei Fax2Mail / Mail2Fax
Die Dienste Fax2Mail und Mail2Fax von peoplefone ermöglichen den Versand und Empfang von Faxnachrichten über E-Mail. Da hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden können, stellt sich regelmäßig die Frage, ob für die Nutzung dieser Dienste ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist.
Dieser Artikel fasst die rechtliche Einordnung zusammen und gibt eine klare und einheitliche Antwort für Kunden, Partner und interne Mitarbeitende.
Ja. Personenbezogene Daten können im Rahmen der Faxübertragung verarbeitet werden. Daher ist die DSGVO grundsätzlich relevant.
ABER: peoplefone ist Telekommunikationsanbieter und unterliegt zusätzlich den spezialgesetzlichen Anforderungen:
Diese Regelungen gelten vorrangig gegenüber der DSGVO (Art. 95 DSGVO).
Die Verarbeitung der Faxdaten während der Übermittlung durch peoplefone erfolgt nicht im Auftrag des Kunden, sondern:
Eine Auftragsverarbeitung setzt jedoch voraus:
Bei TK-Diensten ist dies ausgeschlossen.
👉 Die Faxübermittlung selbst ist keine Auftragsverarbeitung. 👉 Ein AVV ist rechtlich nicht zwingend erforderlich.
peoplefone folgt der in der Telekommunikationsbranche üblichen Praxis:
Hierzu wird im AVV eine TKG-Schutzklausel verwendet, z. B.:
„Die über peoplefone erbrachten Telekommunikationsdienste – einschließlich Fax2Mail und Mail2Fax – unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 3 TKG) und stellen keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO dar. Eine Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich für Daten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Telekommunikationsübertragung stehen (z. B. Vertrags-, Abrechnungs- oder Administrationsdaten).“
Thema | Ergebnis |
|---|---|
Ist Fax2Mail/Mail2Fax DSGVO-relevant? | Ja, aber ergänzt durch TKG & Fernmeldegeheimnis |
Ist peoplefone bei Faxübertragung ein Auftragsverarbeiter? | Nein |
Muss ein AVV mit allen Kunden abgeschlossen werden? | Nein |
Darf ein AVV angeboten werden? | Ja, optional |
Was muss der AVV enthalten? | Klarstellung der TK-Sonderrolle |
Wenn Kunden oder Datenschutzbeauftragte nach einem AVV fragen, lautet die offizielle peoplefone-Antwort:
„Die Faxübertragung selbst unterliegt dem Fernmeldegeheimnis nach TKG/TDDDG und ist daher keine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO. Auf Wunsch stellen wir Ihnen jedoch einen AV-Vertrag für die übrigen, nicht-telekommunikativen Verarbeitungstätigkeiten (z. B. Stammdaten, Abrechnung) zur Verfügung.“
Diese Aussage ist rechtlich belastbar, fachlich korrekt und entspricht der Branchenpraxis.
peoplefone Germany

Felix Pflüger
Country Manager
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peoplefone FAX
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